Sie erfahren hier, welche Leistungen die Vertretung durch einen Rechtsanwalt beinhaltet. Wir zeigen Ihnen außerdem, wie sich die voraussichtliche Rechtsanwaltsvergütung entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und auf der Grundlage des Gegenstandswertes (bzw. des Streitwertes) ermitteln lässt.
Zivil- oder Verwal-
tungsrechtssachen
(Beispiele)
· ein Rechtsstreit über die Zahlung von Schadens- ersatz nach einem Ver- kehrsunfall
· die Durchsetzung von Schmerzensgeld aufgrund einer Körperverletzung
· die Verteidigung gegen einen Gebührenbescheid wegen des Umsetzens eines Kfz
· die Verteidigung gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde
In Zivil- oder Verwaltungsrechtssachen sind die Kosten zunächst abhängig von dem Weg, der zur Durchsetzung einer Forderung bestritten wird. Welcher Weg dabei der richtige ist, ist eine Frage des Einzelfalls. In der Regel lässt sich eine Forderung schon durch eine außergerichtliche Vertretung eintreiben. Wenn zu erwarten ist, dass der Schuldner die Forderung sowieso nicht bestreiten wird, kann auch das gerichtliche Mahnverfahren ein geeigneter Weg sein. In diesem kann sich der Gläubiger seinen vollstreckungsfähigen Titel sozusagen "auf dem Postwege" holen. Wenn jedoch die Forderung dem Grunde oder der Höhe nach streitig ist, kann es vorteilhaft sein, gleich Klage einzureichen.
In Zivil- oder Verwaltungsrechtssachen ist die Höhe der anwaltlichen Vergütung außerdem abhängig von der Höhe des "Streitwerts der Sache". Dies ist in der Regel der Höhe nach der Geldbetrag, "um den es geht", also z. B. der geforderte Zahlbetrag. Bei wiederkehrenden Leistungen (z.B. Miete oder Unterhalt) ist dies in der Regel der Jahresbetrag der geforderten Leistung.
Die nachfolgende Gebührentabelle zeigt einen Weg durch den anwaltlichen "Tarifdschungel". Angegeben sind jeweils die Rechtsanwaltskosten einer außergerichtlichen Vertretung (einschließlich vorheriger Beratung) und einer Vertretung vor Gericht, jeweils in Abhängigkeit vom Streitwert. Zu einer außergerichtlichen Vertretung gehören die umfassende Beratung des Mandanten, das Fertigen von Schreiben an die Gegenseite, die Einsichtnahme in Akten, das Einholen von Informationen über den Gegner und durch Zeugen und gelegentlich auch der Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs. Hinsichtlich der Kosten einer gerichtlichen Vertretung wird in nachfolgender Tabelle vom "Normalfall" ausgegangen (z. B.: Der Rechtsanwalt reicht nach ausführlicher Beratung des Gläubigers und Mahnung des Schuldners Klage ein. Im Prozess bestreitet der Schuldner zwar die Forderung, das Gericht kommt jedoch zu der Erkenntnis, dass dieses Bestreiten irrelevant ist.).
| Streitwert (€) | außergerichtliche Vertretung (€) | Vertretung vor Gericht (€) |
|---|---|---|
| bis 300 | 90 | 87 |
| bis 600 | 103 | 153 |
| bis 900 | 117 | 211 |
| bis 1.200 | 151 | 269 |
| bis 1.500 | 181 | 327 |
| bis 2.000 | 223 | 408 |
| bis 2.500 | 265 | 490 |
| bis 3.000 | 308 | 571 |
| bis 3.500 | 350 | 652 |
| bis 4.000 | 392 | 733 |
| bis 4.500 | 434 | 814 |
| bis 5.000 | 477 | 896 |
| bis 6.000 | 532 | 1.003 |
| bis 7.000 | 588 | 1.110 |
| bis 8.000 | 644 | 1.218 |
| bis 9.000 | 700 | 1.325 |
| bis 10.000 | 756 | 1.432 |
| über 10.000 | auf Nachfrage | auf Nachfrage |
19% Mehrwertsteuer sind in den vorgenannten Kosten bereits enthalten. Die Beträge sind auf ganze Euro abgerundet. Lediglich für Gewerbetreibende, Unternehmen und sonstige juristische Personen ist die Mehrwertsteuer nicht von Interesse