Gebühren für eine anwaltliche Erstberatung bzw. Kurzberatung   

Anwaltliche Beratung und ihre Kosten

Oftmals genügt schon eine einfache Beratung durch einen Rechtsanwalt, um sich über die Chancen und Risiken in einem Rechtsstreits oder in einem Bußgeld- oder Strafverfahren umfassend zu informieren.

Gerade eine solche Beratung empfinden Ratsuchende erfahrungsgemäß jedoch häufig als größte Hürde. Aus Angst vor scheinbar unkalkulierbaren Kosten nehmen sie lieber einen Rechtsnachteil in Kauf als auf den professionellen Rat eines Rechtsanwalts zu vertrauen.

Dabei muss anwaltliche Beratung nicht teuer sein - auch wenn die Kosten hierfür zwischen verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien sehr unterschiedlich sein können. Seit dem 1. Juli 2006 sind die Kosten nicht mehr gesetzlich geregelt, sie müssen daher zwischen Anwalt und Mandant in jedem Einzelfall frei ausgehandelt werden. Deshalb können wir Ihnen auch nicht sagen, was Sie generell für eine anwaltliche Beratung zu zahlen haben. Wir können Ihnen nur sagen, welche Kosten in unserer Kanzlei für eine Beratung auf Sie zukommen:

Gebührentabelle

Erstberatung (bis zu ca. 60 Minuten - je nach Umfang Ihrer Fragen, auch telefonisch **):
  für Studenten, Arbeitsuchende etc. (nur mit Beratungshilfeschein! *): 10,00 €  
  für sonstige Geringverdiener (Nettogehalt bis 1.300 €) (mit Nachweis!): 60,00 €  
  für Normalverdiener, Selbstständige und Freiberufler, kleine Firmen etc.: 90,00 €  
  für mittelständische Unternehmen, öffentliche Auftraggeber etc.: 120,00 €  
  für rechtsschutzversicherte Ratsuchende: 150,00 €  
   
anwaltliche Kurzberatung (bis zu 10 Minuten, persönlich / telefonisch **): 25,00 €  

 
Falls es im Anschluss an die Beratung zu einer Beauftragung des Rechtsanwalts (Mandatserteilung) kommt, werden die vorstehenden Kosten auf die dann für die außergerichtliche und/oder gerichtliche Vertretung entstehende Vergütung voll angerechnet.

 

*) Einen Beratungshilfeschein erhalten Bürger mit keinem oder sehr geringem Einkommen bei dem Amtsgericht ihres Wohnorts. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

**) Bei einer telefonischen Beratung sollen die jeweiligen Kosten vorab überwiesen werden (Rechtsanwälte Kamrath & Säverin, Bankleitzahl und Kontonummer auf Nachfrage). Geben Sie bei Ihrer Überweisung ein selbst gewähltes Kennwort an und wählen Sie dann wochentags zwischen 10 und 18 Uhr direkt die Durchwahl zu Rechtsanwalt Klaus Säverin: 030-44013565.

- 19 % Mehrwertsteuer sind in den vorgenannten Kosten bereits enthalten.
- Die Vergütung ist bei der Beratung zu zahlen. Wenn eine telefonische Beratung gewünscht wird, ist die Vergütung vorab zu überweisen.