Sie erfahren hier, welche Leistungen eine anwaltliche Vertretung in Straf- und Bußgeldsachen umfasst und was sie kostet.
Straf- und Bußgeldsachen
(Beispiele)
· die Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid, ein Fahrverbot oder den Vorwurf einer Unfallflucht
· die Beschwerde gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis
In Straf- und Bußgeldsachen ist die Höhe der anwaltlichen Vergütung davon abhängig, wie aufwändig und schwierig die Tätigkeit des Rechtsanwalts und wie bedeutsam die Angelegenheit für den Betroffenen ist (z. B. wie hoch das drohende Bußgeld oder die zu erwartende Geldstrafe sind oder ob die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Haftstrafe drohen).
Außerdem sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten und die Qualifikation des Rechtsanwalts zu berücksichtigen. Daher können hier nur ungefähre Beträge genannt werden. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die in Straf- und Bußgeldsachen in der Regel zu berechnende Vergütung eines Verteidigers:
| Umfang der Tätigkeit... | RA-Vergütung in | |
|---|---|---|
| Strafsachen | Bußgeldsachen | |
| Erstberatung + Akteneinsicht + erneute ausführliche Beratung: | insgesamt 200 - 290 € |
insgesamt 130 - 190 € |
| Erstberatung + Akteneinsicht + erneute ausführliche Beratung + Verteidigung im Ermittlungsverfahren: |
insgesamt 310 - 500 € |
insgesamt 240 - 380 € |
| Erstberatung + Akteneinsicht + erneute ausführliche Beratung + Verteidigung im Ermittlungsverfahren + Einstellung des Verfahrens oder Erlass eines Strafbefehls / Bußgeldbescheids: |
insgesamt 480 - 670 € |
insgesamt 400 - 550 € |
| Erstberatung + Akteneinsicht + erneute ausführliche Beratung + Verteidigung im Ermittlungsverfahren + Einstellung des Verfahrens oder Erlass eines Strafbefehls / Bußgeldbescheids + Hauptverhandlung vor Gericht: |
insgesamt 620 - 990 € |
insgesamt 540 - 880 € |
19% Mehrwertsteuer sind in den vorgenannten Kosten bereits enthalten. Die Beträge sind auf ganze Euro abgerundet. Lediglich für Gewerbetreibende, Unternehmen und sonstige juristische Personen ist die Mehrwertsteuer nicht von Interesse.