Nach einem Bußgeldverfahren drohen: Fahrverbot, Bußgeld, Fahrtenbuch...   

Bußgeld, Fahrverbot, Punkte in Flensburg

Was Sie nach einer Ordnungswidrigkeit in einem Bußgeldverfahren erwarten kann: Zahlung eines Bußgeldes, Fahrverbot für 1 bis 3 Monate, Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg, Führung eines Fahrtenbuches.

Bußgeld oder Strafe?

Ob ein Bußgeldverfahren oder ein Strafverfahren eingeleitet wird, hängt davon ab, "was passiert ist". Ergeben sich Hinweise auf ein strafbares Verhalten (z.B. bei Kfz-Fahrern mit mehr als 0,55 mg/l Alkohol in der Atemluft), so wird ein Strafverfahren eingeleitet werden. Sind Anhaltspunkte hierfür aber nicht zu erkennen, so wird geprüft, ob ein Bußgeldverfahren (z.B. wegen einer Vorfahrtverletzung) einzuleiten ist.

mehr Informationen: www.unfall-und-was-nun.de/.../bussgeld.htm

Ablauf eines Bußgeldverfahrens

Das "normale" Bußgeldverfahren unterteilt sich in folgende Abschnitte:

  1. Ermittlungsverfahren
  2. Anhörung des Betroffenen
  3. Erlass des Bußgeldbescheids
  4. Einspruch des Betroffenen (evtl.)

Wird gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt, so setzt sich das Verfahren fort: Weiterleitung an das zuständige Amtsgericht, Hauptverhandlung, Urteil des Amtsgerichts, Rechtsbeschwerde, Entscheidung des Oberlandesgerichts. Bis zu welchem dieser einzelnen Abschnitte das Verfahren geführt wird, hängt davon ab, was der Betroffene oder die zuständigen Behörden tun.

mehr Informationen: www.unfall-und-was-nun.de/.../bussgeldverfahren.htm

Führung eines Fahrtenbuches

Wenn bei einer Ordnungswidrigkeit der befragte Fahrzeughalter nicht weiß, wer das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt gefahren hat, muss ein Bußgeldverfahren in der Regel eingestellt werden. Es kann dann aber gegenüber dem Halter des Fahrzeugs die Auflage erteilen werden, ein Fahrtenbuch zu führen.

mehr Informationen: www.unfall-und-was-nun.de/.../fahrtenbuch.htm

Alkohol und Drogen

In Zusammenhang mit Verkehrsunfällen haben Blut- und Atemalkohol und Drogen keine bußgeldrechtliche Bedeutung. Denn das Fahren "unter Alkohol" wird, wenn dadurch ein Verkehrsunfall verursacht wurde, grundsätzlich vom Strafrichter geahndet.

Wenn es jedoch nicht zu einem Unfall gekommen ist, stellen sich (vor allem im Bereich zwischen 0,5 und 1,1 ‰ und beim Konsum von THC oder anderen Drogen) vor allem bußrechtliche Fragen.

mehr Informationen: www.unfall-und-was-nun.de/.../alkohol-drogen.htm

Fahrverbot

Bei schwer wiegenden Ordnungswidrigkeiten kann die Bußgeldbehörde (oder wenn der Betroffene Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegt: das Amtsgericht) ein Fahrverbot für 1 bis 3 Monate anordnen. Schwer wiegende Ordnungswidrgkeiten sind z.B. das Überfahren einer Ampel bei länger als 1 Sekunde dauerndem "Rot" oder wenn innerorts mehr als 30 km/h zu schnell gefahren wird. In diesen Fällen sieht der Bußgeldkatalog ein Fahrverbot vor. Das Fahrverbot und der Entzug der Fahrerlaubnis sind zwei unterschiedliche Dinge!

mehr Informationen: www.unfall-und-was-nun.de/.../fahrverbot.htm

Punkte im Verkehrszentralregister

Sobald eine Ordnungswidrigkeit eine "bestimmte Qualität" erreicht hat und sobald der erlassene Bußgeldbescheid (oder ein Urteil) rechtskräftig geworden ist, werden im Verkehrszentralregister in Flensburg sogenannte Punkte eingetragen. Bei welchem Vergehen wie viele Punkte eingetragen werden, ist dem Bußgeldkatalog zu entnehmen. Sobald 18 Punkte erreicht werden, wird die Fahrerlaubnis entzogen! Im Verkehrszentralregister werden nicht nur Punkte eingetragen, sondern sämtliche Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von 40 € und mehr und/oder einem Fahrverbot geahndet wurden.

Bußgeldkatalog

Einen Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog und Punktekatalog finden Sie hier und einen Online-Bußgeldrechner unter www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/...