Ansprüche bei Tötung oder Verletzung, Kosten für den Rechtsanwalt   

Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall

Wer muss nach einem Unfall für die Kosten aufkommen, wer übernimmt insbesondere die Rechtsanwaltsgebühren? Welche Ansprüche bestehen nach Körperverletzung oder Tötung? Arzt- und Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Hinterbliebenenrente, Sterbekosten.

Wer zahlt nach einem Unfall?

Hinweis

Wenn Sie nicht selbst an einem bestimmten Unfall beteiligt waren, aber gleichwohl einen Schaden aus diesem Unfall davon getragen haben (etwa als Arbeitgeber des arbeits- unfähigen Angestellten, dem Sie nun Lohn fort- zahlen müssen), haben Sie trotzdem Anspruch auf Schadensersatz, und zwar gegenüber demjenigen, der den Unfall verschuldet hat.

Sowohl Sachschäden als auch Gesundheitsverletzungen sind die regelmäßige Folge von Verkehrsunfällen. Wer muss für Ihren Schaden aufkommen?

Als Zahlungspflichtige kommen grundsätzlich in Betracht:

  1. Ihr Unfallgegner: Als Beteiligter eines Verkehrsunfalls können Sie gegen den (oder die) anderen Beteiligten (= Unfallgegner) Anspruch auf Ersatz des Ihnen durch den Verkehrsunfall entstandenen Schadens haben.
  2. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners: Wenn "der Andere" beim Unfall ein Kfz geführt hat, können Sie alle Forderungen, die Sie gegen den Anderen haben (und nur diese Forderungen!), in dem selben Umfang auch direkt gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung dieses Kfz geltend machen.
  3. Ihre Kaskoversicherung: Wenn Sie kaskoversichert sind, spielt die Frage, inwieweit der Andere oder Sie den Unfall zu verschulden hat, für Sie eine nur untergeordnete Rolle (einmal abgesehen von der Frage Ihres Schadensfreiheits-Rabatts).
  4. Ihre Haftpflichtversicherung: Ihre Haftpflichtversicherung ersetzt - aber nur dann, wenn Sie ein (Mit-)Verschulden trifft - ausschließlich die Schäden des Unfallgegners, niemals Ihre eigenen Schäden.
  5. Ihre Rechtsschutzversicherung: Die Kosten Ihres Rechtsanwalts und eventuelle Prozesskosten übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung.
  6. Sie selbst: Schließlich kann es natürlich auch sein, dass Sie selbst Ihren Schaden zu bezahlen haben, z.B. wenn Sie ganz allein Schuld sind an dem Unfall (oder wenn höhere Gewalt im Spiel war).

mehr Informationen: www.unfall-und-was-nun.de/...

Ansprüche bei Tötungen und Verletzungen

Die wichtigsten Schadenspositionen, die im Zusammenhang mit der Tötung oder Verletzung einer Person wichtig sind, sind:

  1. Arzt- und Heilbehandlungskosten
  2. Erwerbs- bzw. Verdienstausfallschaden
  3. Schmerzensgeld
  4. Haushaltsführungsschaden (früher: Hausfrauenschaden)
  5. Sterbekosten, Hinterbliebenenrente

mehr Informationen: www.unfall-und-was-nun.de/.../toetung-verletzung.htm

Wer bezahlt den Anwalt?

In Verkehrsunfallsachen müssen der verantwortliche Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung auch die Kosten Ihres Anwalts übernehmen - und zwar in dem Verhältnis, in dem sie zum Ausgleich der Ihnen entstandenen Schäden insgesamt verpflichtet sind. Dies führt zu drei Möglichkeiten:

  1. Der Gegner hat den Unfall allein zu vertreten: Der Gegner und seine Haftpflichtversicherung tragen Ihre Rechtsanwaltskosten.
  2. Sie glauben, dass Sie die Alleinschuld trifft: Sie sollten sich dennoch nicht vor den Rechtsanwaltskosten fürchten. Sie sind überschaubar. Mehr dazu hier

    Wenn Sie über eine (Verkehrs-)Rechtschutzversicherung verfügen, müssen Sie sich über die Kosten der Inanspruchnahme eines Anwaltes sowieso keine Gedanken machen.
  3. Es trifft Sie eine Mitschuld an dem Unfall: Dann kommt es zu einer Kombination der beiden vorgenannten Möglichkeiten - und zwar in dem Verhältnis der jeweiligen Verschuldensanteile (z.B. 70:30).

    Ist die Frage der Mitschuld aus Ihrer Sicht zunächst unklar, empfiehlt es sich, nur diese Frage zunächst in einer sehr kostengünstigen s.g. "anwaltlichen Erstberatung" zu klären.

mehr Informationen: www.unfall-und-was-nun.de/.../rechtsanwalt-kosten.htm

Mehrwertsteuer

Auch die - auf fast alle Schadenspositionen entfallende - Mehrwertsteuer ist grundsätzlich erstattungsfähig.

mehr Informationen: www.unfall-und-was-nun.de/.../mehrwertsteuer.htm

Auslagenpauschale

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Ersatz einer Unkostenpauschale in Höhe von (je nach Versicherer und Region) 20 bis 30 €.

mehr Informationen: www.unfall-und-was-nun.de/.../unkostenpauschale.htm

Sonstige Schadenspositionen

Vergessen Sie keine Schadenspositionen! Zum Beispiel:

  1. Reinigungskosten für verschmutzte Bekleidung,
  2. Überziehungszinsen, falls für Reparaturkosten das Konto überzogen werden muss,
  3. Babysitterkosten, die durch notwendige Erledigungen entstehen,
  4. Mehrkosten durch Herabsetzung des Kaskoversicherungs-Schadensfreiheits-Rabatts.

mehr Informationen: www.unfall-und-was-nun.de/.../sonstiger-schaden.htm