Alkohol oder Drogen im Blut sowie fahrlässige Körperverletzung und Tötung spielen vor allem (aber nicht nur) in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall eine große Rolle.
Der Nachweis von Alkohol oder Drogen bei einem an einem Verkehrsunfall Beteiligten kann zahlreiche unangenehme Folgen für diesen haben. Dabei ist die sehr wahrscheinliche Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft nur eine dieser Folgen. Denn meistens wird - sobald Alkohol oder andere Drogen im Körper eines Unfallbeteiligten nachgewiesen werden - davon ausgegangen, dass der Unfallbeteiligte den Unfall "deshalb" verursacht hat. Eine weitere Folge ist oft die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer Sperrzeit für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis.
Aber auch ohne einen Verkehrsunfall können Sie es schnell mit dem Staatsanwalt zu tun bekommen. Etwa dann, wenn Sie mit mehr als 1,1 ‰ Alkohol oder ohne Fahrerlaubnis gefahren sind. Die in diesem Zusammenhang wichtigsten gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 315c und 316 StGB (Strafgesetzbuch) und in § 21 StVG (Straßenverkehrsgesetz).
mehr Informationen: www.unfall-und-was-nun.de/.../drogen-alkohol.htm
In Zusammenhang mit Verkehrsunfällen spielen leider auch "fahrlässige Körperverletzung" und "fahrlässige Tötung" eine große Rolle. Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 229 StGB). Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 222 StGB). Bei einer Verurteilung werden außerdem 5 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen.
mehr Informationen: www.unfall-und-was-nun.de/.../koerperverletzung-toetung.htm