Verkehrsunfall mit Körperverletzung oder Tötung
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 229 StGB). Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 222 StGB).
Wird jemand wegen einer Verkehrsstraftat, (z. B. wegen Unfallflucht, wenn zuvor eine Person verletzt wurde) verurteilt, so wird ihm in der Regel auch die Fahrerlaubnis entzogen
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