Oftmals genügt schon eine einfache Beratung durch einen Rechtsanwalt, um sich über die Chancen und Risiken und auch über die Kosten in einem Rechtsstreit umfassend zu informieren.
Kosten einer Beratung
Gerade eine solche Beratung empfinden Ratsuchende erfahrungsgemäß jedoch häufig als größte Hürde. Aus Angst vor scheinbar unkalkulierbaren Kosten nehmen sie lieber einen Rechtsnachteil in Kauf als auf den professionellen Rat eines Rechtsanwalts zu vertrauen.
Dabei muss anwaltliche Beratung nicht teuer sein – auch wenn die Kosten hierfür zwischen verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien sehr unterschiedlich sein können. Seit dem 1. Juli 2006 sind die Kosten nicht mehr gesetzlich geregelt, sie müssen daher zwischen Anwalt und Mandant in jedem Einzelfall frei ausgehandelt werden. Deshalb können wir Ihnen auch nicht sagen, was Sie generell für eine anwaltliche Beratung zu zahlen haben. Wir können Ihnen nur sagen, welche Kosten in unserer Kanzlei für eine Beratung auf Sie zukommen:
Gebührentabelle
Erstberatung (bis ca. 60 Minuten – je nach Umfang Ihrer Fragen):
- für Studenten, Arbeitsuchende etc. : 15,00 € (nur mit Beratungshilfeschein! s.u. )
- für sonstige Ratsuchende: 90,00 €
- für mittelständische Unternehmen, öffentliche Auftraggeber etc.: 150,00 €
Falls es im Anschluss an die Beratung zu einer Beauftragung des Rechtsanwalts (Mandatserteilung) kommt, werden die vorstehenden Kosten auf die dann für die außergerichtliche und/oder gerichtliche Vertretung entstehende Vergütung voll angerechnet.
Einen Beratungshilfeschein erhalten Bürger mit keinem oder sehr geringem Einkommen bei dem Amtsgericht ihres Wohnorts. Nähere Informationen finden Sie unter Beratungshilfe vom Staat.
– 19 % Mehrwertsteuer sind in den vorgenannten Kosten bereits enthalten.
– Die Vergütung ist bei der Beratung zu zahlen.