Klaus Säverin

Rechtsanwalt — Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Rechtsanwalt Klaus S%auml;verin
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Rechtsanwalt
KLAUS SÄVERIN
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Knaackstraße 86
10435 Berlin
(Prenzlauer Berg – Pankow)

Fon: 030 40500530
Fax: 030 40500529
E-Mail:
www.anwalt-berlin.de

Bürozeiten: Mo-Fr  09-18 Uhr
Stadtplan: Lage der Kanzlei

Anwaltliche Erstberatung – was kostet sie?

Eine anwaltliche Erstberatung ist oft der schnellste Weg zu Klarheit: Wie stehen die Erfolgsaussichten? Welche Risiken bestehen? Und mit welchen Kosten ist im Ernstfall zu rechnen? Häufig genügt schon ein einziges Gespräch, um die richtigen Weichen zu stellen – und im Idealfall einen Rechtsstreit ganz zu vermeiden.

Damit Sie von vornherein wissen, was auf Sie zukommt, finden Sie hier transparent meine Beratungspreise.

Was kostet eine Erstberatung in unserer Kanzlei?

Beratungsgespräch

Anders als die Vergütung für die weitere anwaltliche Tätigkeit sind die Kosten einer Erstberatung gesetzlich nicht festgelegt. Jede Kanzlei kalkuliert eigenständig – die Preise unterscheiden sich deshalb teils erheblich. In meiner Kanzlei gelten folgende Pauschalen für eine Erstberatung von bis zu etwa 60 Minuten (je nach Umfang Ihrer Fragen):

  • Studenten, Arbeitsuchende und vergleichbare Gruppen: 15,00 € (nur mit Beratungshilfeschein¹)
  • Selbstzahler: 90,00 €
  • Mandanten mit Rechtsschutzversicherung²: 180,00 €

Persönlich, telefonisch oder per Video – Sie entscheiden

Wie die Beratung stattfindet, entscheiden Sie: persönlich in meiner Kanzlei in Berlin, am Telefon oder per Videokonferenz.

Bei einem Termin vor Ort begleichen Sie das Honorar im Anschluss an das Gespräch bequem mit Karte oder bar. Findet die Beratung telefonisch oder per Video statt, wird das Honorar vorab per Überweisung oder PayPal gezahlt. Das gilt auch für rechtsschutzversicherte Mandanten, sofern noch keine Deckungszusage des Versicherers vorliegt.

Wird die Erstberatung später angerechnet?

Ja. Beauftragen Sie mich nach der Beratung mit der weiteren Bearbeitung Ihrer Angelegenheit – außergerichtlich oder vor Gericht –, rechne ich das gezahlte Beratungshonorar in voller Höhe auf die spätere Vergütung an. Für die Erstberatung entstehen Ihnen in diesem Fall also keine zusätzlichen Kosten.


¹ Beratungshilfeschein
Bürger mit keinem oder nur sehr geringem Einkommen können bei dem Amtsgericht ihres Wohnorts einen Beratungshilfeschein beantragen. Nähere Informationen finden Sie unter Beratungshilfe vom Staat.

² Weshalb kostet die Beratung mit Rechtsschutzversicherung mehr?
Die nach der Beratung erfolgende Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung ist regelmäßig mit erheblichem Mehraufwand verbunden: Häufig sind Rückfragen des Versicherers zu beantworten, und die Bearbeitung und Zahlung zieht sich oft über mehrere Wochen. Wenn Sie selbst die Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen, kostet Sie die Erstberatung nur 90 €.