Versicherungsschutz, Beweismittel am Unfallort

Jeder Fahrzeugführer sollte grundsätzlich auf einen Verkehrsunfall vorbereitet sein. Dazu gehören ein ausreichender Versicherungsschutz sowie das Mitführen von Utensilien zur Sicherung von Beweismitteln am Unfallort.

Wichtig sind auch unsere Empfehlungen, wie man sich nach einem Vekehrsunfall am Unfallort verhalten sollte.

Ausreichender Versicherungsschutz

Verkehrsunfälle können zu Schäden unvorhersehbaren Ausmaßes und insbesondere finanziellen Umfangs führen. Ein ausreichender Versicherungsschutz hat daher gerade im Straßenverkehr eine für Sie als Verkehrsteilnehmer existenzielle Bedeutung – selbst dann, wenn Sie „nur“ als Fußgänger daran teilnehmen. Auch wenn jedes Kfz von Gesetzes wegen haftpflichtversichert sein muss, reicht dies häufig nicht aus, um alle Schäden abzudecken.

Folgende Versicherungen müssen, sollten oder können Sie haben, wenn Sie sich im Straßenverkehr bewegen.

  • Kfz-Haftpflicht-Versicherung (müssen Kfz-Halter haben)
  • Privathaftpflicht-Versicherung (sollten alle haben)
  • Verkehrsrechtsschutz-Versicherung (sollten alle haben)
  • Teilkasko-Versicherung (können Sie haben)
  • Vollkasko-Versicherung (können Sie haben)
  • Kraftfahrtunfall-Versicherung (brauchen Sie nicht zu haben)

Verkehrsrechtsschutz-Versicherung

Diese Versicherung benötigen Sie bei Verkehrsunfällen, die Sie allein oder mit zu verschulden haben. Denn dann sind Sie in der Regel nicht nur fremden Schadensersatzforderungen ausgesetzt, sondern haben es auch noch mit Bußgeld- oder gar Strafverfahren zu tun. Selbst dann, wenn die (Mit-)Haftungsfrage aus Ihrer Sicht zunächst ungeklärt ist, benötigen Sie eine Rechtsschutzversicherung.

Was das Handschuhfach enthalten sollte

Als Fahrzeugführer sollten Sie grundsätzlich darauf gefasst sein, in einen Unfall verwickelt zu werden.

Daher sollten Sie nicht nur immer Verbandskasten und Warndreieck im Fahrzeug haben. (Das versteht sich sowieso von selbst.)

Was genauso wichtig ist: Zum Zwecke der Beweissicherung sollten Sie auch immer in Ihrem Fahrzeug haben: FotoapparatSchreibpapier und Schreibutensil sowie ein Formular des europaweit gültigen Unfallberichtes.

Am Unfallort unbedingt beachten!

Am Unfallort

Nach einem Verkehrsunfall sind die ersten Minuten am Unfallort in jeder Hinsicht die alles entscheidenden Minuten. Es geht dabei nicht nur um die Versorgung von Verletzten, sondern es geht auch um die Sicherung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz. Dies sollte Ihnen immer bewusst sein. Daher sollten Sie am Unfallort diese Regeln unbedingt beachten:

  1. Halten Sie an, bzw. bleiben Sie stehen!
  2. Sichern Sie dann die Unfallstelle!
  3. Leisten Sie ggf. Erste Hilfe!
  4. Verständigen Sie so bald wie möglich die Polizei (Rufnummer: 110)!
  5. Sichern Sie schnell Beweismittel!
  6. Notieren Sie die Personalien des Unfallgegners!
  7. Notieren Sie die Personalien von Unfallzeugen!

Wenn der erste Schreck vorbei ist…

  1. Holen Sie unabhängigen Rat ein!
  2. Überlassen Sie die Schadensbeseitigung keinem anderen als Ihrem Arzt, Ihrem Rechtsanwalt und Ihrer Werkstatt! Und zwar genau in dieser Reihenfolge!

Was Sie am Unfallort nicht tun sollten

  • Unterschreiben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis.
  • Informieren Sie nicht sofort Ihre Versicherung. Sie haben hierzu eine Woche Zeit.
  • Überlassen Sie niemand die sofortige Schadensregulierung! Niemand! Nicht Ihrer Versicherung, nicht der gegnerischen Versicherung, nicht eilfertigen „Unfallhelfern“, nicht Ihrer Werkstatt.

Aufgabe der Polizei am Unfallort

Die eigentliche Aufgabe der Polizei am Unfallort ist festzustellen, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt und ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Die Polizei ist nicht für die Regulierung von Schadensersatzansprüchen zuständig. Allerdings könnten die Unfallaufnahme und die Beweissicherung durch die Polizei später einmal bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nützlich sein.

KLAUS SÄVERIN
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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