Verkehrsunfall mit Körperverletzung oder Tötung

Fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall sind Straftaten. Sie können zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe führen sowie zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Fahrlässige Körperverletzung / Tötung

In Zusammenhang mit Verkehrsunfällen spielen leider auch „fahrlässige Körperverletzung“ und „fahrlässige Tötung“ eine große Rolle. Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 229 StGB).

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 222 StGB). Bei einer Verurteilung werden außerdem 3 Punkte im Fahreignungsregister eingetragen.

Welche konkrete Strafe im Einzelfall zu erwarten ist, hängt von den Umständen des einzelnen Falls ab. Ein Ersttäter kann in der Regel noch mit einer Bewährungsstrafe rechnen (weniger als 2 Jahre Freiheitsentzug), sofern weder Alkohol noch andere Drogen im Spiel waren.

Nachweis von Alkohol oder Drogen

Wurden jedoch Drogen oder Alkohol nachgewiesen, so wird im Falle der fahrlässigen Tötung regelmäßig eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt. Bei einer Verurteilung werden außerdem 3 Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Siehe auch Alkohol, Drogen.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Wird jemand wegen einer Verkehrsstraftat, (z. B. wegen Gefährdung des Straßenverkehrs oder Trunkenheit im Straßenverkehr oder Unfallflucht) verurteilt, so wird ihm in der Regel auch die Fahrerlaubnis entzogen. Zugleich ordnet das Gericht eine zeitliche Sperre an, innerhalb der eine neue Fahrerlaubnis nicht erteilt werden darf.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis bedeutet, dass der Führerschein vernichtet wird und der Betroffene nach Ablauf der Sperrzeit bei der Fahrerlaubnisbehörde die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis und die Ausstellung eines neuen Führerscheins beantragen muss. (Mehr dazu siehe: www.unfallundwasnun.de)

Der Fahrerlaubnisentzug ist nicht dasselbe wie ein Fahrverbot. Ein Fahrverbot wird in der Regel in Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit verhängt. Die Höchstzeit beträgt 3 Monate. Es wird vollstreckt, indem der Betroffene seinen Führerschein abliefern muss und nach Ablauf des Fahrverbots automatisch zurückbekommt.


Anwaltliche Vertretung empfohlen!

Wird Ihnen fahrlässige Körperverletzung oder gar Tötung vorgeworfen, sollten Sie sich auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Auch als Opfer sind Sie gut beraten, sich zur Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche gegen den Täter eines Anwalts zu bedienen. Bei Verdienstausfall, Schmerzensgeld etc. könnten hier ein paar Tausend Euro verschenkt werden.

KLAUS SÄVERIN
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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