Schmerzensgeld bei Körperverletzungen

In Deutschland fallen Schmerzensgelder bei Körperverletzungen bei weitem nicht so üppig aus wie etwa in den USA. Dennoch gestehen die Gerichte auch bei uns mit der Zeit immer höhere Schmerzensgelder zu. Spezielle Schmerzensgeldtabellen mit entsprechenden Gerichtsurteilen ermöglichen eine Orientierung.

Höhe des Schmerzensgeldes

Wie viel? Für welche Art von Körperverletzung (z. B. infolge eines Verkehrsunfalls) kann man vom Schädiger welches Schmerzensgeld verlangen? Das ist nicht leicht zu beantworten. Es gibt keine pauschale und eindeutige Aussage, die da heißt: „Für die und die Verletzung bekommt man so und so viel Schmerzensgeld.“

Unfall mit Straßendienstfahrzeug

Schon gar nicht gibt es ein Gesetz oder eine Verordnung, in der man nachschlagen kann, wenn man wissen will, was man verlangen kann. Denn die Variationen von Verletzungen sind so vielfältig, dass definitive Aussagen zur individuellen Schmerzensgeldhöhe unmöglich sind. Dennoch liefern die vielen Gerichtsentscheidungen, die mittlerweile in diesem Bereich gefällt worden sind, eine sehr gute Orientierung.

Schmerzensgeldtabellen

Eine gute Orientierung bei der Ermittlung der Höhe von Schmerzensgeldansprüchen bieten sog. „Schmerzensgeldtabellen“. Es handelt sich dabei um Schmerzensgeldübersichten, die auf der Basis der einschlägigen Rechtsprechung zusammengestellt worden sind.

Ein weiterführender Link zu Schmerzensgeldübersichten ist z. B.: www.schmerzensgeldtabelle.net. Links zu Schmerzensgeldzusammenstellungen im PDF-Format (zum Download) sind: rechtsberater.de und www.anwaltsregister.de.

Beispiel für eine Schmerzensgeldzahlung

In einem durch Rechtsanwalt Säverin erstrittenen Urteil (vom 19. Juli 2011) hat das LG Berlin einer Klägerin ein Schmerzensgeld von 7.000,00 € zugesprochen, die sich als Führerin eines Mofas bei einem unverschuldeten Unfall Prellungen der linken Hüfte sowie beider Knie und Unterschenkel zugezogen hatte und deshalb etwa 6 Monate unter Schmerzen und Beeinträchtigungen gelitten hatte. Ausschlaggebend für dieses relativ hohe Schmerzensgeld war der Umstand, dass der gegnerische Versicherer selbst 6 Jahre nach dem Unfall noch keine Schmerzensgeldzahlung erbracht hatte.

Beispiel für eine Schmerzensgeldtabelle

Häufig werden Fußgänger oder Radfahrer in Unfälle verwickelt, wenn sie z. B. von abbiegenden Fahrzeugen angefahren werden. Erhebliche Körperverletzungen sind dann die Folge. Hier einige Beispiele, welche Schmerzensgeldzahlungen in solchen Fällen von Rechtsanwalt Säverin durchgesetzt wurden:

1. Unfallhergang: 35-jähriger Fußgänger beim Überqueren einer Fußgängerfurt von nach rechts abbiegendem Pkw erfasst
  Verletzungen: – Fraktur des rechten Radiusköpfchens,
– konservative Behandlung mit Gipsverband für 2 Wochen, 4 Monate Physiotherapie, 7 Wochen Arbeitsunfähigkeit
  Schmerzensgeld: 4.000
  Aktenzeichen
Schadennummer:
AXA (Polen), 1019352492
2. Unfallhergang: 52-jährige Radfahrerin von rückwärts fahrendem Taxi erfasst
  Verletzungen: – multifragmentäre laterale Tibiakopffraktur links, Prellung des linken Schultergelenks,
– 2 Operationen im Abstand von 2 Tagen, 7 Tage Krankenhaus, 5 Monate Arbeitsunfähigkeit, weitere Operation zum Entfernen der Osteosynthese erforderlich
  Schmerzensgeld: 11.500
  Aktenzeichen
Schadennummer:
KRAVAG-LOGISTIC, SI 310-KH-17-101562-
3. Unfallhergang: 52-jähriger Radfahrer auf dem Radweg von nach rechts in ein Grundstück abbiegendem Lkw erfasst
  Verletzungen: Fraktur des linken Schlüsselbeins, des rechten Schulterblatts, einer Rippe und der Querfortsätze von vier Brustwirbeln, Thoraxtrauma, Lungenkontusion, Gehirnerschütterung, Ellenbogenprellung, Oberschenkelprellung, 6 Monate Arbeitsunfähigkeit
  Schmerzensgeld: 12.500
  Aktenzeichen
Schadennummer:
Landgericht Berlin, 43 O 197/17
4. Unfallhergang: 26-jähriger Radfahrer bei „Grün“ über eine Fußgängerfurt gefahren und hierbei mit entgegenkommendem und nach links abbiegendem Motorrad kollidiert
  Verletzungen: – Fraktur des IV. linken Mittelhandknochens,
– 2 Operationen zum Einsetzen bzw. Entfernen einer Plattenosteosynthese im Abstand von 12 Monaten, insgesamt 5 Tage Krankenhaus, 4 Wochen Arbeitsunfähigkeit
  Schmerzensgeld: 6.000
  Aktenzeichen
Schadennummer:
DEVK, 850560307
5. Unfallhergang: 27-jährige Frau als geradeaus fahrende Pkw-Führerin an Kreuzung mit entgegenkommendem und links abbiegendem Pkw kollidiert
  Verletzungen: – Trapeziumfraktur, Prellung des Brustbeins, Schädelprellung, Schürfwunde an der Stirn, Prellung des rechten Unterarms, Knieprellung beidseitig, Thoraxprellung, multiple Blutergüsse,
– 7 Monate Arbeitsunfähigkeit
  Schmerzensgeld: 7.000
  Aktenzeichen
Schadennummer:
HUK-Coburg, 15-11-642/386197-B
6. Unfallhergang: 20-jährige Radfahrerin auf dem Radweg von nach rechts abbiegendem Pkw erfasst
  Verletzungen: Frontzahntrauma (Fraktur der Zähne 11 und 22, Versorgung zunächst mit Provisorien, späterer Neuaufbau beider Zähne durch Implantate), Gehirnerschütterung, stumpfe Traumen des Thorax‘ und des Bauchs,
– 2 Tage Krankenhaus, 1 Woche Arbeitsunfähigkeit
  Schmerzensgeld: 3.000
  Aktenzeichen
Schadennummer:
Amtsgericht Mitte, 107 C 3194/17
7. Unfallhergang: 7-jähriger Junge als Fußgänger beim Überqueren einer Fußgängerfurt bei „Grün“ von Fahrrad erfasst, dessen Füherer bei „Rot“ gefahren ist
  Verletzungen: – offene mehrfragmentäre Fraktur des linken Unterschenkels, Gehirnerschütterung, Prellung des Schädeldachs, Prellung des Nasenbeins, Schürfwunde am Kinn
– 2 Operationen zum Einsetzen bzw. Entfernen einer Plattenosteosynthese im Abstand von 5 Monaten, insgesamt 8 Tage Krankenhaus, 5 Monate Heilbehandlung
  Schmerzensgeld: 10.000
  Aktenzeichen
Schadennummer:
Allianz, AS2016-20244096
8. Unfallhergang: 58-jähriger Radfahrer auf dem Radweg von Radfahrerin zu dicht überholt, Sturz infolge Verhakens der beiden Fahrräder
  Verletzungen: – offene verschobene Radiusextensionsfraktur mit Gelenkbeteiligung
– 2 Operationen zum Einsetzen bzw. Entfernen einer Plattenosteosynthese im Abstand von 11 Monaten, insgesamt 7 Tage Krankenhaus, 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit
  Schmerzensgeld: 6.000 (bisher)
  Aktenzeichen
Schadennummer:
Gothaer, HS 73.16.0950795.99724

Mehr als nur Schmerzensgeld

Wenn jemand bei einem Unfall verletzt wurde, könnte möglicherweise mehr als nur Schmerzensgeld gefordert werden, Stichwort „Haushaltsführungsschaden“. Beim Haushaltsführungsschaden handelt es sich um den Schaden, den man hat, weil man wegen der beim Unfall erlittenen Verletzungen weniger oder gar nicht mehr in seinem Haushalt arbeiten kann. Dann nämlich kann man sich auf Kosten des Unfallgegners eine Haushaltshilfe kommen lassen oder, wenn man dies nicht möchte, sich einfach das Geld auszahlen lassen, das man für eine Haushaltshilfe bezahlt hätte.

KLAUS SÄVERIN
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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